AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig für den Verkauf von Produkten in eigenem Namen und auf eigeneRechnung (Stand 01.02.2007)

1.Geltung
Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Änderungen und Ergänzungen unserer Bedingungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

2. Angebote, Prospekte, Dokumentationen, Mappen
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, technische Änderungen und Preisänderungen behalten wir uns vor Abschluss des Liefervertrages vor. Für Zeichnungen und andere Angebotsunterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.

3.Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Sämtliche Ergänzungen, Abänderungen, Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

4.Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk netto zuzüglich Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Versicherung, unverzollt.

5.Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind zu leisten innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen rein netto. Bei verspäteter Zahlung werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, bankmäßige Zinsen und Provisionen berechnet. Die Zurückhaltung der Z ahlungen oder die Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Auch Mängelrügen und Beanstandungen gleich auf welchem Grunde sie beruhen, berechtigen nicht zu einer Zurückbehaltung einer Zahlung. Verschlechterung der Zahlun gsfähigkeit des Bestellers oder die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigen uns, Sicherheitsleistung für alle Forderungen aus dem Liefervertrag ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen.

6. Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführungklargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Geschäfteseinig sind. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablaufder Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Ihre Einhaltung setzt dieErfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Geraten wirmit unseren Lieferungen oder Leistungen in Verzug, und gewährt unsder Besteller eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach dem Ablauf dieser Frist dieAbnahme der Leistung ablehnt, und wird die Nachfrist nichteingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Wenn demBesteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unterAusschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigungzu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1/2 %,
im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teiles derGesamtlieferung, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig odernicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Unvorhergesehene Ereignisse,die außerhalb unseres Einflusses liegen, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Ausschluss im eigenen Werk oder beimUnterlieferer - verlängern die Lieferzeit angemessen, und zwar auchdann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten.Teillieferungen sind zulässig.

7. Mengentoleranz
Handelsübliche Mengentoleranzen von ± 5% gegenüber der Bestellmengesind vom Käufer anzunehmen

8. Gefahrentragung
Mit der Meldung der Versandbereitschaft bzw. Übergabe der Ware an denTransportunternehmer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkesgeht die Gefahr, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wordenist, auf den Besteller über.

9. Verpackung
Die Verpackung wird in Rechnung gestellt und nichtzurückgenommen.

10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand sowie an denetwa aus der Verarbeitung entstehenden neuen Sachen bis zum Eingangaller Zahlungen aus dem Liefervertrage vor. Bei vertragswidrigemVerhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnungberechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In derZurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt,sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir diesausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändungen oder sonstigenEingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zubenachrichtigen. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts gegenDiebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichernund uns hiervon Anzeige zu machen. Erfolgt das nicht, so sind wirberechtigt, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen. Der
Eigentumsvorbehalt und die unszustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung ausEventualverbindlichkeiten (z.B. bei Bezahlung im sog.Scheck-Wechsel-Verfahren), die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungeninsoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen,soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 %übersteigt.

11. Vorkaufsrecht
Bei Betriebsabgabe, Konkurs-, Vergleichsverfahren und Liquidation desBestellers haben wir an allen von uns gelieferten Waren dasVorkaufsrecht.

12. Gewährleistung
Die gelieferte Ware ist sofort nach Menge und Qualität zu prüfen.Erkennbare Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlichmitzuteilen, spätestens innerhalb von 8 Tagen (Ausschlussfrist),andere Beanstandungen unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklichzugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschlussweiterer Ansprüche in der Weise, dass wir alle diejenigen Teileunentgeltlich nach einer unserem Ermessen unterliegenden Wahl ausbessern oder neu liefern, die sich innerhalb von 6 Monaten seitGefahrenübergang infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegendenUmstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechterBaustoffe oder mangelhafter Ausführung, als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigtherausstellen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über, sie sinduns auf Verlangen frei Haus zurückzusenden. Für ungeeignete oderunsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürlicheAbnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeigneteBetriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten,chemische, elektrotechnische oder elektrische Einflüsse wird keine Gewähr übernommen, sofern sie nicht auf unser Verschuldenzurückzuführen sind. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritteunsachgemäß ohne vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oderInstandsetzungsarbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Wenn wir eine uns gestellteangemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferungbezüglich eines von uns zu vertretenden Mangel durch unserVerschulden fruchtlos verstreichen lassen, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Bestellers bestehtauch bei Unmöglichkeit oder bei Unvermögen der Ausbesserung oderErsatzlieferung durch uns. Bei unberechtigten Mängelrügen, dieumfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller in Rechnung gestellt werden. WeitereAnsprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungshilfen sindausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, dienicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der grobenFahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingendgehaftet wird.

13. Haftungsausschluß
Für den Vertrieb unsere Produkte an Privatpersonen übernehmen wirkeineHaftung.Vor allem unsere Geräte aber auch einige Verbindungselemente bedürfenbei Gebrauch Fachkenntnisse. Unsere Betriebsanleitungen sind für den gewerblich- industriellen Bereich geschrieben.Für die Verwendung unserer Produkte in Kraft-, Luft-, oder Wasserfahrzeugen kann keine Haftung übernommen werden. Wenn unsere Produkte in einem solchen Bereich zum Einsatz kommen müssen, ist das der Hruschka GmbH vor Vertragsabschluss mitzuteilen. Die Anforderungen in diesem Bereich sind in der Regel genauspezifiziert.Die Auslieferung der Produkte erfordert eine besondere Sorgfalt und Dokumentation.Betriebsanleitungen unserer Bolzenschweißgeräte müssen in der Landessprache bez. In der Sprache des Anwenders ausgeliefert werden. Für die Auslieferung an Dritte mit einer Betriebsanleitung welchenicht der Sprache des Anwenders ist übernehmen wir keine Haftung.Für die Verwendung unserer Produkte in Märkte außerhalb der EU kann keine Haftung übernommen werden. Wenn unsere Produkte in solchen Märkten zum Einsatz kommen müssen, ist das der Hruschka GmbH vor Vertragsabschluss mitzuteilen. Unsere Produkte entsprechen häufig nicht den Anforderungen einiger Märkte wie der USA, Kanada,Australien und anderen, die spezielle Zertifizierungen voraussetzen.Je nach Land gelten unterschiedliche Gesetze, Normen und Richtliniendie im Einzelfall geprüft werden müssen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Erdweg-Kleinberghofen,Gerichtsstand ist Dachau.

15. Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis findet das deutsche RechtAnwendung.

16. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeitder übrigen.

INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZVERTRAG
Ihr Vertrag kommt zustande mit Hruschka GmbH, Carl-Zeiss-Straße 8,85247 Schwabhausen-Germany im Folgenden Hruschka genannt, vertretendurch den Geschäftsführer, Herr Thomas Thiel, Carl-Zeiss-Straße 8,85247 Schwabhausen. An diese Anschrift können Sie auch Ihre Fragen sowie etwaige Beanstandungen richten. Dergeschäftliche Zweck des Vertrages ist nur auf den Verkauf derinsbesondere im Internet unter HYPERLINK „http://www.bolzen.net“durch unser Unternehmen angebotenen Waren gerichtet.

Der Vertrag kommt durch Ihre Bestellung per Telefon, Telefax oderInternet bzw. durch Übersendung einer schriftlichen Bestellung unddurch anschließende Annahme der Bestellung durch unser Unternehmen inForm einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch das Zusenden der bestellten Ware zustande.